Externes Benchmarking
Wie stark sind Sie im Wettbewerb?
Externes Benchmarking bezeichnet den Vergleich eigener Standards und Leistungen mit denen der Wettbewerber. Auf Grundlage einer Zufriedenheitsanalyse werden die Zufriedenheitswerte Ihrer Kanzlei mit denen anderer Kanzleien verglichen und differenziert dargestellt. Ziel ist es, wettbewerbsrelevante Stärken und Schwächen Ihrer Kanzlei zu identifizieren und gezielt zu bearbeiten.
Entdecken Sie strategische Stärken und Schwächen
Ein Beispiel: Ihre Mandanten bewerten das Kriterium “Aktive Beratung” mit der Note 2,2. So haben Sie eine “gute” Bewertung erhalten, wissen jedoch nicht, welchen Wert dieses Ergebnis im Wettbewerb hat. Erst durch den Vergleich mit dem Branchendurchschnitt erkennen Sie, ob Ihre Kanzlei über eine wettbewerbsrelevante Stärke oder Schwäche verfügt. Denn: Liegt die Benchmark bei 1,4, kann von einer “guten” Bewertung für Ihre Kanzlei kaum mehr gesprochen werden. Analog hat sich manch “durchschnittliche” Bewertung schon als strategische Stärke entpuppt.
Kommunizieren Sie Ihre Stärken
Durch externes Benchmarking werden Ihre strategischen Stärken herausgearbeitet. Diese können hervorragend zur Begründung von Alleinstellungsmerkmalen genutzt und in der Marktkommunikation herausgestellt werden.
Arbeiten Sie an Ihren Schwächen
Die identifizierten Schwächen sollten kritisch hinterfragt werden, um die Gründe für das schlechtere Abschneiden im Wettbewerbsvergleich herauszuarbeiten. Konkrete Maßnahmenpläne helfen Ihnen, diese Schwächen abzubauen.
Bestimmen Sie Ihre Benchmarkpartner
Die Benchmarks (Branchendurchschnittswerte) basieren auf den Ergebnissen von MandantenMonitor Zufriedenheitsanalysen. Mit wem sich Ihre Kanzlei messen möchte (Benchmarkingpartner), bestimmen Sie selbst (Auswahl nach Branche, Größe und Region möglich).
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