FAQ – Häufig gestellte Fragen

Und unsere Antworten darauf

Bestimmte Fragen werden uns häufig gestellt. Die Antworten auf einige dieser Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was ist der MandantenMonitor?

Der MandantenMonitor steht für professionelle, systematische Mandantenbefragungen. Als Full-Service-Partner bieten wir national und international agierenden Anwaltskanzleien, Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Lösungen für den nachhaltigen Kanzleierfolg. Das Spektrum reicht von Zufriedenheitsanalysen über Imageanalysen bis hin zur Evaluierung von Events.

Wie lange dauert eine Mandantenbefragung?

Dauer von schriftlichen Befragungen und Online Befragungen

Wenn Sie sich für eine standardisierte Befragung entscheiden, liegt die Vorlaufzeit bis zum Versand Ihrer Fragebögen bei etwa zwei Wochen. Bei individuell konzipierten Befragungen verlängert sich die Vorbereitungsphase entsprechend. Für die Bearbeitung Ihres Fragebogens sollten Sie Ihren Mandanten etwa drei bis vier Wochen Zeit geben. Nach Ablauf dieses Zeitraums benötigen wir, je nach Umfang und Methodik der Erhebung, etwa zwei bis fünf Wochen zur Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse.

Dauer von persönlichen Befragungen

Bei persönlichen Befragungen hängt die Erhebungsdauer vom Umfang der Befragung, der Anzahl der zu befragenden Mandanten und der Verfügbarkeit Ihrer Mandanten ab. Persönliche Befragungen können zeitlich komprimiert, aber auch begleitend das ganze Jahr über durchgeführt werden. Hier richten wir uns nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Was kostet eine Mandantenbefragung?

Für die Kalkulation Ihrer Mandantenbefragung sind mehrere Parameter entscheidend, u. a. die Befragungsmethodik, der Umfang des Fragebogens, die Anzahl der zu befragenden Mandanten und die Auswertungstiefe. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Übrigens gilt häufig: Gelingt es, auch nur einen einzigen Mandanten, der sonst abgewandert wäre, an die Kanzlei zu binden, hat sich die Befragung bereits amortisiert (gemessen am Durchschnittsumsatz pro Mandant).

Wie wird der Verschwiegenheitspflicht nachgekommen?

Keine persönlichen Mandantendaten

Unsere Lösungen sind so konzipiert, dass uns zu keinem Zeitpunkt persönliche Daten Ihrer Mandanten bekannt werden. Für den Fall, dass Sie uns – davon abweichend – mit dem Einladungsmanagement (z. B. Versand von Fragebögen per Post oder Einladungen per E-Mail) beauftragen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung.

Konsequenter Datenschutz

Wir verpflichten uns, sämtliche im Zusammenhang mit einem Projekt zugänglichen Informationen inkl. der erhobenen Daten und Ergebnisse streng vertraulich zu behandeln. Übergebene Unterlagen und Datensätze werden nach Nutzung und Abschluss des Projekts vernichtet bzw. auf Wunsch zurückgegeben.

Besondere Verpflichtung

Vertreten durch die Geschäftsführung sind wir Mitglied im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) und so den geltenden Datenschutzbestimmungen besonders verpflichtet.

Was ist das MandantenMonitor-Zufriedenheitssiegel?

Mit dem MandantenMonitor-Zufriedenheitssiegel können alle Kanzleien ausgezeichnet werden, die von ihren Mandanten insgesamt mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurden. Mit dem Zufriedenheitssiegel zeigen Kanzleien, wie zufrieden ihre Mandanten mit ihnen sind. Damit gibt die Auszeichnung potentiellen Mandanten Orientierung bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Kanzlei und ist so eine innovative und wirksame Form der “Weiterempfehlung”.

Sie haben Fragen?

+49 (0) 511 / 534 2000-0

Gerne sind wir für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.